Nach 24 Jahren trat zum Jahreswechsel die neue Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft. Sie regelt die Abrechnung von privaten Leistungen.

Die Anpassung war seit Jahren überfällig, da heute selbstverständliche Behandlungsangebote wie die Implantologie, Parodontologie, Kunststoff-Füllungen oder sogar die Zahnreinigung bisher überhaupt nicht enthalten sind. Für diese Leistungen wurden bisher „ähnliche“ Gebührenziffern als „Analogpositionen“ herangezogen, da es seit 1988 weder preisliche noch inhaltliche Anpassungen der Gebührenordnung gab. Dieses Verfahren führte bei Privatversicherten häufig zu Erstattungsproblemen. Die neue Gebührenordnung schafft somit Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten.

Die Leistungsvergütung wurde mit durchschnittlich 6% nur behutsam erhöht und liegt damit weit unter dem Inflationsausgleich. Dafür wird für Sie als Patient die Behandlungsqualität und ein höhe-res Behandlungsniveau gesichert. Welche Auswirkungen sich auf Ihren privaten Versicherungsschutz ergeben, hängt vom individuellen Vertrag ab. Bei Fragen dazu empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch Ihren Versicherungsbetreuer. Natürlich hilft Ihnen auch unser Abrechnungsteam gerne weiter. Außerdem können Sie sich hier die Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer zur neuen Gebührenordnung herunterladen.

Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer